Positionspapier "Bildungsverständnis des BDKJ"
Prolog
Außerschulische Bildungsträger stehen zunehmend vor der Herausforderung, auf die immer stärker werdende Rolle der Schule im Alltag von Kindern und Jugendlichen zu reagieren. Dies hat zuletzt im Jahr 2011 auch die Rauschenbach-Studie bestätigt. Im Erzbischöflichen Seelsorgeamt Freiburg hat sich darum eine Projektgruppe aus Jugendverbandsvertretern, Fachstelle Jugend & Schule und dem BDKJ formiert. Mit dem hier vorliegenden Dokument „Bildung in der kirchlichen Jugend(verbands)arbeit“ legt die Projektgruppe ein Papier vor, das allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Jugendpastoral in der Erzdiözese Freiburg zukünftig als Orientierungshilfe in der eigenen Bildungsarbeit und als Grundlage zur Kooperation mit Schulen dienen soll. Damit soll ein erster Schritt unternommen werden, die eigene Bildungsarbeit zu hinterfragen, nach außen hin zu profilieren und darauf aufbauend eine Kooperation einzugehen. Diese Selbstvergewisserung wird in der Rauschenbach-Studie als wichtige Grundlage empfohlen.
Die Mitglieder der Projektgruppe sind davon überzeugt, dass sich eine Kooperation mit Schulen sowohl für die kirchliche Jugend(verbands)arbeit als auch für die beteiligten Schulen und insbesondere für Kinder und Jugendliche auszahlt. Mit einer Kooperation kann die kirchliche Jugendarbeit Schüler/-innen erreichen, die sonst nicht den Weg zur Jugend(verbands)arbeit finden würden, sie kann sich als Bildungsträger profilieren und dem Auftrag gerecht werden, junge Menschen in der Begegnung mit sich selbst, mit anderen und mit Gott, ihre unverwechselbare Identität zu finden und so fähig zu werden, als Christinnen und Christen in Kirche und Gesellschaft zu handeln, zu fordern und zu fördern (Leitsatz der kirchlichen Jugendarbeit in der Erzdiözese Freiburg). Außerdem stellt sich die kirchliche Jugendarbeit so den aktuellen Herausforderungen und reagiert auf gesellschaftliche Veränderungen.
Ansprechen soll dieses Papier Jugend- und Bildungsreferenten/-innen in den Jugendbüros, den katholischen Jugendverbänden und den Fachstellen der Abteilung II Jugendpastoral im Erzbischöflichen Seelsorgeamt. Es soll als Grundlage für zielgruppenorientierte Materialien dienen, um aktiv auf Schulen zuzugehen und Kooperationen vor Ort einzugehen. Außerdem kann es als Argumentationshilfe für Kooperationen mit Schulen verwendet werden. Auf konkrete Praxistipps wird darin nicht eingegangen. Hierzu empfehlen wir die Neuauflage der Arbeitshilfe „Jugendarbeit trifft Schule“ des Landesjugendrings.
Ausgehend vom zwölften Kinder- und Jugendbericht 2005 nehmen zwischen einem Fünftel und knapp der Hälfte der Kinder und Jugendlichen Lerngelegenheiten von außerschulischen Bildungsträgern war. Bildungs- und Kompetenzerwerb ist „nicht nur vom formalen Bildungsort Schule, sondern ganz wesentlich auch von nicht-schulischen Einflüssen abhängig...“. Nach dem Jugendbildungsgesetz ist die kirchliche Jugendarbeit ein gleichberechtigter Teil des gesamten Bildungswesens. Nachfolgend werden Bildungsverständnis, Bildungsauftrag, Arbeitsweise und Bildungsstandards der kirchlichen Jugendarbeit dargestellt, um diesem Auftrag als wichtiger Bildungspartner in Kooperationen mit Schulen gerecht zu werden.
Unser Bildungsverständnis
In der Kooperation der kirchlichen Jugendarbeit mit Schulen wird es als äußerst wichtig angesehen, dass die Akteure ihr eigenes Bildungsverständnis geklärt haben. Erst dann werden die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen den Akteuren deutlich. Diese von Beginn an offen anzusprechen und sowohl Chancen als auch Grenzen der eigenen Bildungsarbeit transparent zu machen, wird spätere Konflikte vermeiden.
Nachfolgend werden die einzelnen Punkte für die Klärung eines Bildungsverständnisses der kirchlichen Jugendarbeit aufgeführt.
Der kirchlichen Jugendarbeit liegt das christliche Menschenbild zugrunde. Aus der Gottesebenbildlichkeit des Menschen leitet sich das Postulat der Menschenwürde ab, in dem jeder Mensch unabhängig von seiner persönlichen Situation das Potential und das Recht besitzt, seine Persönlichkeit zu entfalten.
Bildung ist durch Mitarbeiter/-innen anzuregen und zu unterstützen, aber letztendlich von der Eigenaktivität des sich Bildenden abhängig. Bildung ist ein reflexiver Prozess, der nur von einem Subjekt selbst aktiv betrieben werden kann; niemand kann zum Objekt von Bildung gemacht werden. Dies ist ein innerer Entfaltungsprozess und wird darin deutlich, was der Mensch aus sich selbst macht. Bildung soll zu einer vernünftigen Selbstbestimmung befähigen und helfen, Verantwortung für andere zu übernehmen. Dabei haben Selbst- und Mitbestimmung sowie Beteiligungsmöglichkeiten und Partizipation eine hohe Bedeutung.
Bildung ist umfassend zu verstehen, da „es gilt alle Bereiche des Menschen anzusprechen […] um die kognitiven mit den emotionalen, den pragmatischen und den sozialen Dimensionen zu verbinden und damit nicht nur Wissen und Fertigkeiten, sondern auch Werte und Haltungen“ zu fördern.
Bildung ist ein lebenslanger Lern-Prozess, in dem Fähigkeiten entwickelt werden, die Menschen in die Lage versetzen, ihre Potentiale zu entwickeln, verantwortlich zu handeln, Probleme zu lösen, Beziehungen zu gestalten sowie Sinn und Werthorizonte zu erschließen. Damit ist Bildung eine Lebensaufgabe mit durativem Charakter und findet bewusst und unbewusst statt.
Insbesondere der Bereich des sozialen Lernens findet nicht zu selten unbewusst statt, ist nicht unmittelbar überprüfbar, wie es von formalen Bildungsprozessen zu erwarten ist, sondern entfaltet sich in nachhaltigen Effekten situativ über ein Leben lang.
Jeder Mensch besitzt das Potential und das Recht, seine Persönlichkeit zu entfalten. Eine elementare Voraussetzung zur Entfaltung der eigenen Neigungen ist der Zugang zu Bildung. Bildung ist also eine beteiligungsorientierte Gestaltung von Lernprozessen. Dabei soll sich jeder Mensch mit seinen Begabungen einbringen können.
Alle Menschen müssen entsprechend ihren Fähigkeiten und Interessen Zugang zu Angeboten des Bildungssystems haben. So dürfen soziale Herkunft, familiärer Hintergrund, Zuwanderungsgeschichte, Religionszugehörigkeit, Geschlecht, Lebensraum oder Schulsystem nicht zu Benachteiligungen führen. Der genannte Zugang zum Bildungssystem soll zu einer vollen Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit führen und stellt damit eine zentrale Voraussetzung zu gesellschaftlicher Beteiligung dar.
Die kirchliche Jugendarbeit setzt sich dafür ein, dass Kinder und Jugendliche Möglichkeiten zur Selbstentfaltung bekommen, damit sie ihre Lebensmöglichkeiten und Handlungsspielräume besser entfalten können. Bildung ist dabei ein wesentliches Element um an der Gesellschaft zu partizipieren. Das dabei erlernte reflektierte Denken und Handeln befähigt die Menschen Verantwortung zu übernehmen und solidarisch zu handeln. Bildungsgerechtigkeit wird so als Teilhabe- und Befähigungsgerechtigkeit verstanden.
Bildungsprozesse zu einer gelingenden Lebensführung und sozialen Integration geschehen in verschiedenen Kontexten: Familie, Kindertageseinrichtungen, Schulen, Peergroups, berufliche Bildung, außerschulische Jugendbildung u.v.m. Für eine umfassende und ganzheitliche Bildungsqualität müssen Akteure der formalen, non-formalen und informellen Bildung auf Augenhöhe miteinander zusammen arbeiten. Allein mit dem erreichten Bildungsabschluss kann keine Aussage über den Bildungsgrad eines Menschen getroffen werden. Wichtige Fähigkeiten sind ebenso, mit Anforderungen des Alltags zu Recht zu kommen, soziale Beziehungen zu gestalten und Verantwortung zu übernehmen. Die Persönlichkeitsbildung ist ein wichtiges Element in einer ganzheitlichen Bildung.
Wie Bildung in der Entwicklung der Kompetenzen innerhalb der kirchlichen Jugend(verbands)arbeit geschieht, soll in den Bildungsstandards verdeutlicht werden. Diese stellen eine Ausdifferenzierung des Bildungsverständnisses als Träger der außerschulischen Jugendbildung dar.
