Häufige Fragen rund um die Aktion ❓

  
Die nächste 72-Stunden-Aktion findet vom 10. bis 13. Juni 2027 statt.
  
Die Aktion steht allen Menschen offen, die sich für eine solidarische, offene und gerechte Gesellschaft einsetzen möchten. Grundvoraussetzung für die Teilnahme ist der Wille zum Engagement für andere und die Zustimmung zu den Werten des BDKJ und seiner Verbände wie Solidarität, Toleranz und Weltoffenheit. Mitmachen können z.B. Jugendgruppen, Vereine, Schulgruppen, Verbände und Initiativen – unabhängig davon, ob sie kirchlich organisiert sind oder nicht.
 
Die Altersspanne der Teilnehmenden liegt idealerweise zwischen 9 und 27 Jahren. Ihr solltet bei Eurer Projektauswahl sowohl auf Alter als auch auf die Größe der Gruppe achten. Jede Gruppe muss aus Gründen der Aufsichtspflicht eine*n Aktionsgruppenleiter*in haben, die*der mindestens 18 Jahre alt ist.
  
Die Anmeldungen zur 72-Stunden-Aktion 2027 in der Erzdiözese Freiburg beginnen am 10. Juni 2026, also genau ein Jahr vor der Aktion.
 
Anmelden könnt ihr euch hier.
  
Die 72-Stunden-Aktion basiert auf Freiwilligkeit, niemand ist zur Teilnahme gezwungen. Und es kann auch immer gute Gründe geben, warum Gruppen ihre Anmeldung wieder zurückziehen müssen. Dies sollte aber die Ausnahme bleiben. Vielleicht findet der zugehörige KoKreis gemeinsam mit den Betroffenen auch Alternativen,
sodass das angestrebte Projekt doch noch durchgeführt werden kann.
  
Die Gruppen können bei der kommenden Aktion dieses Mal zwischen zwei Projektvarianten wählen:
 
Do-It-Projekt: Die Aktionsgruppe hat von der Idee über die Planung bis zur Durchführung ihrer Aktion alles selbst in der Hand. Der KoKreis prüft lediglich, ob das Projekt den Kriterien zur Aktion entspricht und gibt den Gruppen bei Bedarf Hilfestellung und Beratung. #Eigeninitiative

Get it-Projekt: Die Aktionsgruppe bekommt eine Aufgabe gestellt, die sie vorher nicht kennt und die sie erst beim Startschuss der Aktion erfährt. Der jeweilige KoKreis hat das Projekt zuvor entwickelt und die nötigen vorbereitenden Kontakte und Rahmenbedingungen hergestellt. #Überraschung
  
Die Koordinierungskreise (KoKreise) sind für die Planung und Organisation der 72-Stunden-Aktion in einer Pfarrei oder einer Region zuständig. Aufgabe der KoKreise ist es, Aktionsgruppen vor Ort zu unterstützen und mit Informationen zu versorgen. Sobald ihr euch als Aktionsgruppe angemeldet habt, werdet ihr einem KoKreis zugewiesen. Anschließend wird sich dann zeitnah jemand vom KoKreis bei euch melden. Diese Person ist dann auch eure*r Ansprechpartner*in.
  
Sobald sich eine neue Aktionsgruppe eingetragen hat, wird der zugehörige KoKreis darüber per E-Mail informiert. In der E-Mail steht ein Link, mit dem dieser die Anmeldung der Gruppe direkt bestätigen kann.
Wichtig: Erst wenn die Anmeldung bestätigt wurde, ist die Gruppe offiziell zur Aktion angemeldet! Nach der Anmeldung setzt sich jemand vom KoKreis mit der Gruppe in Verbindung.
  
Im  Downloadbereich der offiziellen 72-Stunden-Website findet ihr viele hilfreiche Materialien. Neben Grafiken und Logos stehen dort auch verschiedene Arbeitshilfen der Bundesebene zur Vorbereitung auf die Aktion bereit.
 
Außerdem versorgt euch euer KoKreis mit den Materialien, die ihr für die Vorbereitung vor Ort benötigt.
  
Ja, für die Teilnahme an der 72-Stunden-Aktion kann eine Schulbefreiung oder ein Sonderurlaub beantragt werden. Die notwendigen Voraussetzungen und Formulare für eine Freistellung erhaltet ihr rechzeitig von eurem KoKreis.
Die BDKJ-Diözesanstelle arbeitet derzeit an entsprechenden Vorlagen, die euch bei der Beantragung unterstützen sollen.
  
Im Anmeldeformular werden einige Daten abgefragt, neben dem Gruppennamen und –ort auch Kontaktdaten. Diese Daten werden in einer Datenbank gebündelt und ihr könnt die Daten der Gruppen aus eurem KoKreis aus dieser Datenbank exportieren. Zugriff auf eure Daten hat euer KoKreis, euer Diözesanverband und die BDKJ-Bundesstelle, sonst niemand. Das heißt: Ihr könnt nicht die Daten der anderen Gruppen einsehen; eure
Diözese kann nicht auf die Daten anderer Diözesen zugreifen. Lediglich die Bundesstelle hat als Hauptorganisierungsstelle der Aktion Zugriff auf alle Daten.
 
Die Jugendverbände können die Daten ihrer Aktionsgruppen über die Bundes-/ bzw. Diözesanstelle erhalten Selbstverständlich müssen wir alle vertraulich mit den Daten umgehen und dürfen sie nicht an Unbefugte
weitergeben. Bitte beachtet hierbei auch die Datenschutzinformation für Teilnehmende an der 72-Stunden-Aktion: www.72stunden.de/datenschutzinformation
  
Dann wendet euch gerne direkt an uns über unsere Mail-Adresse (72stunden@bdkj-freiburg.de)  
 
Weitere Infos findet ihr außerdem auch auf der offiziellen Aktionswebsite www.72stunden.de
 
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